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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Ausschließliche Geltung
sb systembau Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich nach
deutschem Recht und auf Grundlage dieser AGB;
entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen
wir nicht an.
§ 2 Definition
Bei sb systembau Raummodulen und Containern handelt es sich - seiner Konstruktion und seinem
Verwendungszweck entsprechend um bewegliche (mobile) Sachen und nicht um feststehende (ortsfeste)
Gebäude im Sinne von §§94,94/RGB o.ä. Falls ein KÄUFER mit dieser
Definition nicht einig ist, hat er dies schriftlich vor Erteilung eines Auftrages geltend zu
machen.
§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem KÄUFER nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht..
§ 4 Höhere Gewalt
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder ähnliche
Ereignisse, insbesondere aufgrund von Streik, Aussperrung etc. ist sb systembau berechtigt,
die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Das gleiche gilt bei nicht rechtzeitiger Lieferung von sb sytembau Subunternehmern.
§ 5 Rügepflicht / Nachbesserung / Begrenzung der Schadenersatzpflicht
Dem KÄUFER stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit er offensichtliche Mängel
innerhalb von 10 Werktagen und später erkannte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach
Enddeckung des Mangels schriftlich rügt. Die Pflichten für Kaufleute aus den §§
377, 378 HGB bleiben unberührt. sb systembau ist zur Nachbesserung und Ersatzlieferung
berechtigt.
Für die Konstruktion und Handwerkerausführung der Produkte haftet sb systembau, und
zwar 2 Jahre laut VOB nach der ordnungsgemäßen Übergabe an den Kunden. Abweichend
davon übernimmt sb systembau für unten aufgeführte Baugruppen folgende Garantien:
Elektrogeräte, Elektrokabel, Heizung, Lüftung, Boiler, Klimageräte, Batterien,
Waschbecken, Urinalbecken, Duschkabinen, Fernster, Türen, Rollos, und sonstige spezielle
Bauteile - 6 Monate laut Lieferantengarantie. Weitere Zeitbegrenzungen von Garantien sind aufgrund
selbstständigen Handlungen möglich.
Die Garantie erlischt, bzw. wird in folgenden Fällen beschränkt:
Auf der Seite des Kunden verursachte Schäden bei Vorbereitungsbauarbeiten, unfachmännische
Manipulation durch den Benutzer, bei entstandenen Schaden durch mangelhafte Wartung und Instandhaltung
oder durch Vandalismus.
§ 6 Übernahme
Falls der KÄUFER im Laufe von 20 Werktagen nach der schriftlichen Aufforderung von sb
systembau zur Übernahme vom Fertigerzeugnis nicht verlangt, dass er auf die Übernahme
besteht, dann gilt § 12 Nr. 5 der Bauvorschriften / sog. Fiktive Übernahme /.
§ 7 Bauantragsunterlagen
1. Erstellung des Grundriss- und Fundamentplanes und der Seitenansichten nach vorgegebenem
Plan
2. Typenstatik über Standard-Modul
3. Wärmeschutzberechnung nach WSVO 95 über Standard-Modul
Diese Unterlagen werden bei schriftlicher Auftragserteilung zur kostenlosen Verfügung
gestellt. Eventuelle weitere vom Kunden verlangte Unterlagen müssen zunächst mit
sb systembau besprochen werden ob diese angeboten werden können. Diese Unterlagen werden
später von sb systembau extra abgerechnet.
§ 8 Bauseitige Leistungen
Einholen der Baugenehmigung. Der Aufbau erfolgt ab Unterkante Modul. sb systembau produziert
gemäß der gültigen Europäischen Normen. Der KÄUFER ist verpflichtet,
sb systembau über alle gültigen Bauvorschriften für bestimmte Gebiete zu informieren.
§ 8.1 Fundament
Seitens des Abnehmers muss die Ausführung eines festen Untergrundes laut sb systembau
vorgelegten Unterlagen, bzw. durch den KÄUFER genehmigte Unterlagen sichergestellt werden.
Die Annehmbare Toleranz der Genauigkeit des Fundamentes ist + 10 mm.
Wenn die Fundament-Ausführung nicht den Anforderungen von sb systembau entspricht, hat
sb systembau das Recht auf Ablehnung der Durchführung der Montage bis zur endgültigen
Mängelbeseitigung. Damit entstandene Mehrkosten werden danach zur Geltung beim KÄUFER
gebracht. Der KÄUFER ist weiterhin für die Ausführung der Fundamente verantwortlich,
das diese gemäß DIN Normen für Untergrundbauten vorzubereiten sind.
Wegen des Charakters des gelieferten Baues muss weiterhin von Seiten vom KÄUFER eine ausreichende
Isolierung des Raumes zwischen den Grundsegmenten von Bodendichtbahnen und eine gleichmäßige
Entlüftung des Raumes zwischen Untergrund und Fußboden sichergestellt werden. Weiter
muss das Regenwasser, das in diesen Zwischenraum fließen kann in die Kanalisation abgeleitet
werden.
§ 8.2 Montage
bei der Montage stellt der KÄUFER einen Kran, Stromanschluss von ausreichender Leistung
bis zu 10 Meter vom Bau, Wasser- und Abwasseranschluss, WC-Kabine und einen Container für
Abfallmaterial auf seine Kosten. Weiter stellt der KÄUFER auf seine Kosten ein Gerüst
für die Attika-Montage oder den Außenputz usw., falls dies erforderlich ist.
Der KÄUFER ist verpflichtet, einen problemlosen Zutritt des Personals von sb systembau
auf die Baustelle sicherzustellen. Wenn sb systembau Leistungen durch Arbeiten anderer Firmen
gehindert wird, wird auf Aufforderung von sb systembau ein Protokoll über den Stand der
Leistungen gefertigt, damit evtl. verursachte Schäden durch andere deutsche Firmen beim
KÄUFER beansprucht werden können. Die Reinigung der Außenfassade muss beim
Verschmutzen infolge des Transportes seitens des Kunden durchgeführt werden. Die Module
von sb systembau werden von sb systembau von innen besenrein übergeben.
Spätestens am letzten Montagetag müssen bauseitige Wasser- und Elektroanschlüsse
vom Kunden fertiggestellt sein, um die Sanitär- und Heizungsanlagen und Elektroinstallation
prüfen zu können. Andernfalls werden die zusätzlichen Kosten zur möglichen
Garantiereparatur in Rechnung gestellt.
§ 8.3 Transport
Der Transport bezieht sich immer auf die Wegsrecke vom Zulieferwerk zum Kunden.
Damit eine problemlose Anlieferung erfolgen kann, muss der KÄUFER eine freie Zufahrt zur
Baustelle ermöglichen.
Der KÄUFER hat bei der Anlieferung der Module grundsätzlich die Pflicht, sich die
gelieferten Module anzusehen und evtl. Schäden oder Mängel im Frachtbrief zu vermerken,
eine Fotodokumentation durchzuführen und sich vom Fahrer schriftlich bestätigen zu
lassen. Damit wird gewährleistet, das sb systembau gegenüber dem Spediteur die Geltendmachung
der verursachten Schäden und Mängel als Anspruch durchsetzen kann.
§ 8.4 Wartungs- und Nutzungshinweise
In der Modulanlage muss ständig eine konstante Raumtemperatur eingehalten werden. Es darf
nicht zu größeren Temperaturunterschieden kommen. Die Modulanlage muss täglich
gelüftet werden. Das Dach der Module muss regelmäßig von Seiten des Kunden
gereinigt werden, damit es zu einer Verstopfung der Ablauffallrohre durch Blätter etc.
nicht kommen kann.
§ 9 Verzugszinsen
beim Zahlungsverzug des KÄUFERS ist sb systembau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Bei Nachweis
eines höheren Verzugsschadens ist sb systembau berechtigt, diesen geltend zu machen. Der
KÄUFER ist berechtigt, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.
§ 10 Kaufpreis
Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die dem Käufer extra in der Rechnung
aufgeführt wird. Die Zahlungsfrist gilt immer ab dem Anlieferungsdatum der Ware beim KÄUFER.
Die Rechnungen sind immer sofort zahlbar, rein netto ohne Abzug, falls nichts anderes vereinbart
wurde.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von sb systembau gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Rechnungen uneingeschränktes Eigentum von sb systembau. Bei einer Pfändung
oder sonstigen Zugriffen von Seiten Dritter hat der KÄUFER sb systembau sofort schriftlich
zu benachrichtigen und die zur Abwehr der Eingriffe notwendigen Informationen bereitzustellen.
Der KÄUFER ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache weiter
zu verkaufen oder in sonst einer Weise über sie zu verfügen. Bei dem Verschulden,
die dem Kaufvertrag nicht entsprechen, besonders bei Zahlungsverzögerungen, ist sb systembau
berechtigt, den Lieferungsgegenstand zurückzuziehen. Der KÄUFER ist verpflichtet,
diesen freizugeben.
§ 12 Schutzrechte
Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte haftet
der KÄUFER für alle der sb systembau daraus entstandenen direkten und indirekten
Schäden.
§ 13 Geheimhaltung
An Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen zur Auftragsdurchführung überlassenen
Unterlagen behält sich sb systembau die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der KÄUFER
verpflichtet sich, alle von sb systembau im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen
vertraulichen Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
weiterzugeben, es sein denn, diese Informationen wurden von sb systembau ausdrücklich
freigegeben oder sie wurden ohne eine Pflichtverletzung vom KÄUFER allgemein bekannt.
Der KÄUFER wird die vertraulichen Informationen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses
oder für eigene Zwecke nutzbar machen.
§ 14 Abweichende Vereinbarungen
Mit Ausnahme des Inhabers oder der im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragenen
Personen ist kein anderer Mitarbeiter von sb systembau berechtigt, mündliche Nebenabreden,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hinausgehen, abzuschließen.
§ 15 Gerichtsstand
Soweit der KÄUFER Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
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